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Nun ist das Verbandssportgericht am Zug

Der HC Kriens-Luzern hat den Entscheid der Disziplinarkommission Leistungssport (DKL), das Resultat des NLA-Spiels vom 21. Februar 2020 von 24:24 auf 25:24 zugunsten der Kadetten Schaffhausen zu korrigieren, beim Verbandssportgericht (VSG) angefochten. Die Zentralschweizer fordern ein Wiederholungsspiel.

Am 21. Februar 2020 wurde in Kriens im Verlauf der NLA-Partie HC Kriens-Luzern vs. Kadetten Schaffhausen ein von den Schaffhausern erzielter Treffer zwar von den Schiedsrichtern anerkannt, aber weder im Spielprotokoll, noch auf der Anzeigetafel geschrieben. Die Partie endete 24:24; der fehlende Treffer konnte im Anschluss mit Videobildern zweifelsfrei belegt werden.

Nach Protesten des TSV St. Otmar St. Gallen und von Pfadi Winterthur entschied die DKL in erster Instanz, das Resultat nachträglich zu ändern und das Spiel mit 25:24 zugunsten der Kadetten Schaffhausen zu werten.

Der HC Kriens-Luzern machte nun von seinem Recht Gebrauch, den Fall an die zweite und letzte Instanz weiterzuziehen und hat den Rekurs frist- und formgerecht eingereicht. Das VSG wird die Angelegenheit in der Fünfer-Kammer behandeln. Mit einem Urteil ist voraussichtlich in der kommenden Woche zu rechnen.

Quelle: SHV/Marco Ellenberger