Das Verbandssportgericht hat entschieden
Der Rekurs des HC Kriens-Luzern im Fall des nicht gezählten Tores im NLA-Spiel vom 21. Februar 2020 gegen die Kadetten Schaffhausen wurde vom Verbandssportgericht (VSG) abgewiesen. Das Resultat wird von 24:24 auf 25:24 zugunsten der Schaffhauser korrigiert. Das Urteil ist rechtskräftig; die Anpassung im Matchcenter ist bereits erfolgt.
Im Verlauf der betreffenden Begegnung wurde ein Tor der Kadetten Schaffhausen zwar von den Schiedsrichtern anerkannt, aber weder im Spielprotokoll, noch auf der Anzeigetafel geschrieben. Die Partie endete 24:24; der fehlende Treffer konnte im Anschluss mit Videobildern zweifelsfrei belegt werden.
Nach Protesten von Pfadi Winterthur und des TSV St. Otmar St. Gallen entschied die Disziplinarkommission Leistungssport (DKL) in erster Instanz, das Resultat sei nachträglich auf 25:24 zugunsten der Kadetten Schaffhausen zu korrigieren. Der HC Kriens-Luzern zog den Entscheid der DKL weiter an das VSG, das den Rekurs nun in zweiter und letzter Instanz abgewiesen hat. Die ausführliche Begründung des VSG folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Quelle: SHV/Marco Ellenberger